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Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um die Praxis und logopädische Behandlung.

Wie erhalte ich eine Verordnung?

Die logopädische Therapie erfolgt nach ärztlicher Heilmittelverordnung auf Kassen- oder Privatrezept. Dieses kann nach einer eingehenden Untersuchung von einem Allgemeinmediziner*in bzw. Facharzt*in ausgestellt werden.

Was brauche ich zur ersten Stunde?

Bitte bringen Sie die ärztliche Heilmittelverordnung sowie, falls vorhanden, Arztberichte, Diagnosen oder frühere Befunde mit.

Beachten Sie, dass eine Heilmittelverordnung für gesetzlich Versicherte nur 28 Tage gültig ist. Lassen Sie sich das Rezept daher erst nach einer Terminvereinbarung mit unserer Praxis bei Ihrem Arzt*in ausstellen.

Ist die Praxis rollstuhlgerecht?

Ja, unsere Praxis ist ebenerdig und barrierefrei zugänglich.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Therapie. Volljährige Patient*innen, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen im Rahmen jeder Verordnung einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten sowie eine Verordnungsgebühr von 10€ zahlen.

Private Krankenversicherungen erstatten die logopädische Behandlung i.d.R. ebenfalls in Teilen oder vollständig. Informieren Sie sich in diesem Fall bitte frühzeitig selbst bei Ihrer Krankenkasse. Wir schließen eine Behandlungsvertrag ab, der transparent über die Kosten informiert. Die Rechnung können Sie anschließen bei Ihrer Kasse einreichen.

Wie hoch sind die Kosten?
Kontakt

Logopädie Praxis Svenja Kreml

Riggenbacher Landstraße 1

79872 Bernau

Telefon

E-Mail

info@logopaediepraxis-bernau.de

07675 / 92 92 82

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